Skip to content

Apple stark betroffen: Die EU treibt die Arbeit am Digital Markets Act weiter voran

Der Digital Markets Act (DMA) der EU wirbelt aktuell ähnlich viel Staub auf wie einst die DSGVO und könnte große Auswirkungen, vor allem auch auf Apple haben. Den Kollegen von MacRumors liegt eine aktuelle Fassung des Dokuments vor, in dem die neuen Richtlinien für Betreiber von digitalen Diensten dargelegt werden. Unter anderem soll der DMA dafür sorgen, dass Anbieter wie Apple und Google ihre eigenen Dienste nicht gegenüber Konkurrenzangeboten von Drittanbietern bevorzugen oder auch dass sämtliche Apps deinstallierbar sein müssen. Leistet man dem nicht folge, drohen hohe Strafen, bis hin zu 10% des jährlichen Umsatzes.

Auf Seiten Apples dürfte vor allem der iOS AppStore betroffen sein. Einer aktuellen Fassung des DMA zufolge dürfte Apple nämlich dazu gezwungen werden, diesen dahingehend zu öffnen, dass die Nutzer auch Apps direkt aus dem Internet oder aus AppStores von Drittanbietern installieren können dürfen. Mit anderen Worten, würde dies das "Sideloading" von Apps möglich machen. Auch sollen Entwickler kümftig Alternativen zu Apples In-App Bezahlsystem nutzen dürfen. Ebenfalls Apple betreffend ist eine Passage, die eine freie Wahl bei der Browser-Engine ermöglichen soll. Aktuell unterstützt Apple unter iOS und iPadOS ausschließlich die Verwendung von WebKit als Engine.

Auch die bereits vor einigen Wochen thematisierte Interoperabilität zwischen den verschiedenen Messengerdiensten soll durch den DMA kommen. Somit sollen die Nutzer nicht gezwungen werden, nur weil ein Großteil ihrer Kontakte bei WhatsApp ist, ebenfalls WhatsApp zu nutzen. Stattdessen sollen die per WhatsApp verschickten Nachrichten dann auch beispielsweise per Signal oder iMessage empfangen werden können. Wie genau man dies aber mit Blick auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung und damit auch unter Berücksichtigung des von Apple immer wieder propagierten Datenschutzes der Nutzer technisch bewerkstelligen möchte, steht noch in den Sternen.

Einheitlicher Ladeanschluss für Smartphones in der EU rückt näher

Schon seit einiger Zeit ist die EU bestrebt, ein Gesetz zu erlassen, welches die Smartphone-, Tablet- und Hersteller weiterer Geräte dazu zwingt, einen einheitlichen Ladeanschluss an ihren Geräten zu verwenden, bei dem es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um USB-C handeln wird. Ein weiterer Schritt auf diesem Weg wurde nun gegangen. So haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz auf einen Gesetz-Vorschlag geeinigt, über den dann im Mai im Europäischen Parlament final abgestimmt wird. Sollten die Abgeordneten diesem Vorschlag erwartungsgemäß zustimmen, erfolgt anschließend eine Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten, wie genau die Umsetzung des Gesetzes aussehen soll.

Die EU möchte mit der verpflichtenden Einheitlichkeit Elektroschrott vermeiden, der nach Meinung der Abgeordneten durch die verschiedenen Ladeanschlüsse entsteht. Vor allem Apple steht dabei mit seinem proprieträren Lightning-Anschluss in der Schusslinie. Neben der Einheitlichkeit bei den kabelgebundenen Anschlüssen soll bis 2026 zudem auch noch eine Interoperabilität zwischen kabellosen Ladestandards eingeführt werden. Unklar ist, ob hiervon auch Apple betroffen sein wird. Das eingesetzte MagSafe-System basiert grundsätzlich auf dem Qi-Standard, gibt diesem aber natürlich eine eigene Note.

 

EU geht weiter gegen die Steuerpraktiken von Apple und Irland vor

Die meisten werden sich vermutlich noch an die Auseinandersetzung zwischen Apple und der EU erinnern, in der es um die extrem geringen Steuern geht, die Apple an seinem Europasitz in Irland zahlt. Interessant ist dabei, dass Irland gar kein Interesse an irgendwelchen Steuernachzahlungen und dementsprechend auch an der Auseinandersetzung zwischen der EU und Apple hat. Dennoch besteht die EU darauf, dass die Steuerpraxis Apples im Zeitraum zwischen 1991 und 2007 gegen geltendes Marktrecht verstoßen habe. Entsprechend urteilte man vor vier Jahren, dass Apple für den Zeitraum zwischen 2003 und 2014 Nachzahlungen von rund 13 Milliarden Euro an Irland leisten müsse.

Sowohl Apple als auch Irland legten Einspruch gegen das Urteil ein, weswegen nun ein Gericht der Europäischen Union die Sache beurteilen musste. Das dabei ergangene Urteil kam dann doch ein wenig überraschend. Es sah nämlich nicht die EU, sondern Apple und Irland im Recht. Konkret war man der Ansicht, dass es keine unrechtmäßige Sonderbehandlung von Apple durch Irland bezogen auf irgendwelche Steuervorteile gegeben habe. Entsprechend wurde auch die Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro, die Apple zwischenzeitlich auch auf einem Treuhandkonto geparkt hatte, annulliert.

Gestern nun, kurz vor Verstreichen der Frist hat die Europäische Kommission doch noch Einspruch gegen das Urteil eingelegt und schickt die Auseinandersetzung damit in eine weitere Runde (via CNBC). Die finale Entscheidung muss nun in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof treffen.

Überraschung: EU-Gericht entscheidet in Sachen Steuernachzahlung zugunsten Apples

Die meisten werden sich vermutlich noch an die Auseinandersetzung zwischen Apple und der EU erinnern, in der es um die extrem geringen Steuern geht, die Apple an seinem Europasitz in Irland zahlt. Interessant ist dabei, dass Irland gar kein Interesse an irgendwelchen Steuernachzahlungen und dementsprechend auch an der Auseinandersetzung zwischen der EU und Apple hat. Dennoch besteht die EU darauf, dass die Steuerpraxis Apples im Zeitraum zwischen 1991 und 2007 gegen geltendes Marktrecht verstoßen habe. Entsprechend urteilte man vor vier Jahren, dass Apple für den Zeitraum zwischen 2003 und 2014 Nachzahlungen von rund 13 Milliarden Euro an Irland leisten müsse.

Sowohl Apple als auch Irland legten Einspruch gegen das Urteil ein, weswegen nun ein Gericht der Europäischen Union die Sache beurteilen musste. Das nun ergangene Urteil kommt dann doch ein wenig überraschend. Es sieht nämlich nicht die EU, sondern Apple und Irland im Recht. Konkret ist man der Ansicht, dass es keine unrechtmäßige Sonderbehandlung von Apple durch Irland bezogen auf irgendwelche Steuervorteile gegeben habe. Entsprechend wurde auch die Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro, die Apple inzwischen auch auf einem Treuhandkonto geparkt hatte, annulliert. Es darf allerdings davon ausgegangen werden, dass nun die EU ihrerseits Revision gegen das ergangene Urteil einlegen wird und das letzte Wort damit vermutlich noch lange nicht gesprochen ist.

EU einigt sich auf Urheberrechts-Reform - und dürfte hiermit das Internet nachhaltig verändern

Wie heute bereits aus der regulären Presse zu erfahren war, haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten nach zähen Verhandlungen auf einen finalen Entwurf zur Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Betroffen sind hiervon vor allem Online-Angebote, da diese künftig für die über sie veröffentlichten Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können. Betroffen sind hiervon vor allem Internet-Riesen wie Google, Facebook oder Instagram. Doch auch kleinere Plattformen, wie etwa Nutzerforen oder Blogs mit Kommentarfunktion könnten ein Problem bekommen. Vor allem deswegen, da ihnen in der Regel für die Implementierung der zwiespältig gesehenen Uploadfilter die Mittel fehlen. Die "gute" Nachricht: Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften sind von der neuen Regelung ausgenommen. Für Flo's Weblog werden sich daher, trotz der aus meiner Sicht beachtlichen Nutzerzahlen keine Änderungen ergeben. An 5 Millionen monatliche Nutzer reiche dann Gott sei Dank doch nicht heran - an 10 Millionen Euro Umsatz leider auch nicht.

Allerdings gibt es genügend freie Angebote, die das Internet wie wir es bisher kannten ein Stück weit ausmachten, die nun von der Regelung betroffen sind. Einige von ihnen, die wohlmöglich auch schon mehrere Jahre online sind, werdenm hierdurch wohl leider von der Bildfläche verschwinden. Die Neuregelung wird also vermutlich das Netz wie wir es kennen in Zukunft ein Stück weit verändern. Zumindest dann, wenn sich für die Umsetzung der Einigung eine Mehrheit im EU-Parlament findet. Die entsprechende Abstimmung soll wohl irgendwann zwischen Ende März und Mitte April stattfinden.

Wichtigste Neuerung bei der Neufassung des Urheberrechts ist der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Medien und Texten, die von Nutzern über die Online-Plattformen verbreitet oder geteilt werden. Waren für diese Verstöße bislang die Nutzer verantwortlich, wird diese Verantwortung nun auf die jeweilige Plattform verlagert. Problematisch ist dabei, dass nach wie vor nicht ganz klar ist, wo ein Verstoß anfängt und wo er aufhört. Ebenso stellt die riesige Menge an Medien und Texten, die von Nutzern jeden Tag auf Facebook und Co. veröffentlicht werden ein Problem dar. Als "Lösung" werden vermtlich viele Plattformen sogenannte Upload-Filter einsetzen, die die Nutzer-Posts automatisiert auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Allerdings können diese Filter gar nicht komplett korrekt arbeiten, so dass es immer wieder zu sogenannten False-Positives kommen wird. Das bedeutet, dass unproblematische Inhalte hin und wieder mal geblockt werden - und problematische Inhalte eben nicht. Wie hiermit künftig umgegangen werden soll, ist derzeit ebenfalls noch unklar.

Ein Stück weit nachvollziehbarer ist da schon das sogenannte "Leistungsschutzrecht für Texte", welches vor allem Nachrichten-Feeds wie Google News betrifft. Hier werden die Überschriften und Textausschnitte von Nachrichten-Meldungen verschiedener Portale inklusive des zugehörigen Links aggregiert veröffentlicht. Gemäß der Neuregelung sollen Google und Co. künftig für derlei Angebote Gebühren an die Verlage der Originalmeldung für die Anzeige von Textausschnitten zahlen.