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Sep 26: EU geht weiter gegen die Steuerpraktiken von Apple und Irland vor

Die meisten werden sich vermutlich noch an die Auseinandersetzung zwischen Apple und der EU erinnern, in der es um die extrem geringen Steuern geht, die Apple an seinem Europasitz in Irland zahlt. Interessant ist dabei, dass Irland gar kein Interesse an irgendwelchen Steuernachzahlungen und dementsprechend auch an der Auseinandersetzung zwischen der EU und Apple hat. Dennoch besteht die EU darauf, dass die Steuerpraxis Apples im Zeitraum zwischen 1991 und 2007 gegen geltendes Marktrecht verstoßen habe. Entsprechend urteilte man vor vier Jahren, dass Apple für den Zeitraum zwischen 2003 und 2014 Nachzahlungen von rund 13 Milliarden Euro an Irland leisten müsse.

Sowohl Apple als auch Irland legten Einspruch gegen das Urteil ein, weswegen nun ein Gericht der Europäischen Union die Sache beurteilen musste. Das dabei ergangene Urteil kam dann doch ein wenig überraschend. Es sah nämlich nicht die EU, sondern Apple und Irland im Recht. Konkret war man der Ansicht, dass es keine unrechtmäßige Sonderbehandlung von Apple durch Irland bezogen auf irgendwelche Steuervorteile gegeben habe. Entsprechend wurde auch die Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro, die Apple zwischenzeitlich auch auf einem Treuhandkonto geparkt hatte, annulliert.

Gestern nun, kurz vor Verstreichen der Frist hat die Europäische Kommission doch noch Einspruch gegen das Urteil eingelegt und schickt die Auseinandersetzung damit in eine weitere Runde (via CNBC). Die finale Entscheidung muss nun in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof treffen.

Geschrieben von Florian Schimanke am Samstag, 26. September 2020 um 09:43 in Apple
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Tags für diesen Artikel: apple, europa, irland

Jul 16: Überraschung: EU-Gericht entscheidet in Sachen Steuernachzahlung zugunsten Apples

Die meisten werden sich vermutlich noch an die Auseinandersetzung zwischen Apple und der EU erinnern, in der es um die extrem geringen Steuern geht, die Apple an seinem Europasitz in Irland zahlt. Interessant ist dabei, dass Irland gar kein Interesse an irgendwelchen Steuernachzahlungen und dementsprechend auch an der Auseinandersetzung zwischen der EU und Apple hat. Dennoch besteht die EU darauf, dass die Steuerpraxis Apples im Zeitraum zwischen 1991 und 2007 gegen geltendes Marktrecht verstoßen habe. Entsprechend urteilte man vor vier Jahren, dass Apple für den Zeitraum zwischen 2003 und 2014 Nachzahlungen von rund 13 Milliarden Euro an Irland leisten müsse.

Sowohl Apple als auch Irland legten Einspruch gegen das Urteil ein, weswegen nun ein Gericht der Europäischen Union die Sache beurteilen musste. Das nun ergangene Urteil kommt dann doch ein wenig überraschend. Es sieht nämlich nicht die EU, sondern Apple und Irland im Recht. Konkret ist man der Ansicht, dass es keine unrechtmäßige Sonderbehandlung von Apple durch Irland bezogen auf irgendwelche Steuervorteile gegeben habe. Entsprechend wurde auch die Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro, die Apple inzwischen auch auf einem Treuhandkonto geparkt hatte, annulliert. Es darf allerdings davon ausgegangen werden, dass nun die EU ihrerseits Revision gegen das ergangene Urteil einlegen wird und das letzte Wort damit vermutlich noch lange nicht gesprochen ist.

Geschrieben von Florian Schimanke am Donnerstag, 16. Juli 2020 um 06:31 in Apple
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Tags für diesen Artikel: apple, europa, irland

Feb 14: EU einigt sich auf Urheberrechts-Reform - und dürfte hiermit das Internet nachhaltig verändern

Wie heute bereits aus der regulären Presse zu erfahren war, haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten nach zähen Verhandlungen auf einen finalen Entwurf zur Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Betroffen sind hiervon vor allem Online-Angebote, da diese künftig für die über sie veröffentlichten Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können. Betroffen sind hiervon vor allem Internet-Riesen wie Google, Facebook oder Instagram. Doch auch kleinere Plattformen, wie etwa Nutzerforen oder Blogs mit Kommentarfunktion könnten ein Problem bekommen. Vor allem deswegen, da ihnen in der Regel für die Implementierung der zwiespältig gesehenen Uploadfilter die Mittel fehlen. Die "gute" Nachricht: Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften sind von der neuen Regelung ausgenommen. Für Flo's Weblog werden sich daher, trotz der aus meiner Sicht beachtlichen Nutzerzahlen keine Änderungen ergeben. An 5 Millionen monatliche Nutzer reiche dann Gott sei Dank doch nicht heran - an 10 Millionen Euro Umsatz leider auch nicht.

Allerdings gibt es genügend freie Angebote, die das Internet wie wir es bisher kannten ein Stück weit ausmachten, die nun von der Regelung betroffen sind. Einige von ihnen, die wohlmöglich auch schon mehrere Jahre online sind, werdenm hierdurch wohl leider von der Bildfläche verschwinden. Die Neuregelung wird also vermutlich das Netz wie wir es kennen in Zukunft ein Stück weit verändern. Zumindest dann, wenn sich für die Umsetzung der Einigung eine Mehrheit im EU-Parlament findet. Die entsprechende Abstimmung soll wohl irgendwann zwischen Ende März und Mitte April stattfinden.

Wichtigste Neuerung bei der Neufassung des Urheberrechts ist der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Medien und Texten, die von Nutzern über die Online-Plattformen verbreitet oder geteilt werden. Waren für diese Verstöße bislang die Nutzer verantwortlich, wird diese Verantwortung nun auf die jeweilige Plattform verlagert. Problematisch ist dabei, dass nach wie vor nicht ganz klar ist, wo ein Verstoß anfängt und wo er aufhört. Ebenso stellt die riesige Menge an Medien und Texten, die von Nutzern jeden Tag auf Facebook und Co. veröffentlicht werden ein Problem dar. Als "Lösung" werden vermtlich viele Plattformen sogenannte Upload-Filter einsetzen, die die Nutzer-Posts automatisiert auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Allerdings können diese Filter gar nicht komplett korrekt arbeiten, so dass es immer wieder zu sogenannten False-Positives kommen wird. Das bedeutet, dass unproblematische Inhalte hin und wieder mal geblockt werden - und problematische Inhalte eben nicht. Wie hiermit künftig umgegangen werden soll, ist derzeit ebenfalls noch unklar.

Ein Stück weit nachvollziehbarer ist da schon das sogenannte "Leistungsschutzrecht für Texte", welches vor allem Nachrichten-Feeds wie Google News betrifft. Hier werden die Überschriften und Textausschnitte von Nachrichten-Meldungen verschiedener Portale inklusive des zugehörigen Links aggregiert veröffentlicht. Gemäß der Neuregelung sollen Google und Co. künftig für derlei Angebote Gebühren an die Verlage der Originalmeldung für die Anzeige von Textausschnitten zahlen.

Geschrieben von Florian Schimanke am Donnerstag, 14. Februar 2019 um 19:52 in Technik
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Tags für diesen Artikel: europa, internes, technik
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