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Sammelklage wegen Butterfly-Tastatur: Apple zahlt 50 Millionen US-Dollar

Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Zusammenarbeit zwischen Apple und seinem langjährigen Design-Chef Jony Ive nun endgültig beendet ist. Ive ist ohne Zweifel eng mit dem Aufschwung Apples seit Ende der 90er Jahre verbunden. Doch auch er lag mit seinen Design-Entscheidungen nicht immer richtig. Eines der Beispiele hierfür ist der fast schon exzessive Schlankheitswahn, dem er sämtliche Produkte unterzog. Dieser traf schließlich auch die Tastatur in den MacBooks, deren Mechanismus so sehr abgespeckt wurde, dass die Tasten kaum noch aus dem Gerät hervorstanden. Die Butterfly-Tastatur war geboren. Und mit ihr jede Menge Probleme und Defekte, die in den USA zu einer Sammelklage gegen Apple führten. Der Vorwurf: Apple wusste von den Mängeln, behob diese jedoch nur halbherzig.

Nun wurde sich im Rahmen dieser Klage mit einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt, in dem Apple Zahlungen in Höhe von insgesamt 50 Million US-Dollar leisten wird. Hiervon gehen 15 Millionen an die klagende Anwaltskanzlei, der Rest wird unter den Nutzern aufgeteilt, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten. Der Maximalbetrag liegt hier bei 395,- US-Dollar. Irgendwie ist es schon bitte, wenn man sich den Unterschied zwischen der Nutzerentschädigung und der Zahlung an die Anwaltskanzlei anschaut...

Inzwischen hat Apple die Butterfly-Tastatur wieder durch das "alte" Magic Keyboard ersetzt und damit auch sämtliche Probleme aus der Welt geschaffen. Für Geräte mit Butterfly-Tastatur läuft seit vier Jahren ein Reparaturprogramm, welches in den ersten vier Jahren nach dem Kauf eines betroffenen MacBooks greift und in Anspruch genommen werden kann.

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Kommentare

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esco am :

Mich w\374rde jetzt interessieren welche Modelle diese verbaut haben

Peter Hans am :

Alle Modelle ab Baujahr 2016. Ich bin leider selbst davon betroffen. Mein MAcBook Pro 16\u2018 war schon 4x deswegen in Reparatur. Entweder wegen feststeckender Tasten oder nicht mehr erkennen des Drucks.

Jay am :

Gott sei Dank gibt es das Internet\u2026 https://br.atsit.in/de/?p=113427

Patric am :

Ich hatte nie Probleme und vermisse sie seit meinem neuen MacBook schmerzlich :(

SOE am :

Schön, wenn du zu den Glücklichen gehörtest, die nie Probleme hatten. Bei mir begannen die Probleme ein halbes Jahr nach Reparatur-Fristablauf.

Bin aber neugierig, welchen zwingenden Grund du hattest, das neue MacBook zu kaufen, wenn die Butterfly offenbar schmerzlich vermisst wird.

Ich verwende mein MBP2017-Butterfly weiterhin, als Desktop und vor 2024 ist kein Ersatz geplant.

iMerkopf am :

Wir k\366nnen gerne MacBooks tauschen, ich w\374rde auch gut was draufgeben, weil mein MBP 2019 nicht mehr auch nicht mehr ganz taufrisch ist. Habe ich mir damals gekauft, weil ich schweren Herzens davon ausging, dass die Butterfly-Tastatur jetzt so bleibt\ud83d\ude04

Armin am :

> "Irgendwie ist es schon bitter, wenn man sich den Unterschied zwischen der Nutzerentschädigung und der Zahlung an die Anwaltskanzlei anschaut..."

Das mag auf den 1. Blick so scheinen aber dafür müssen die Kläger nichts mehr an die Anwälte zahlen. Bei uns zahlst Du fast immer horrende Preise an die Anwälte und dabei ist es meisstens auch noch egal, ob Du gewinnst oder verlierst.
Mir gefällt in diesem Zusammenhang das amerikanische Prinzip besser.

SOE am :

So horrend sind die Preise gar nicht, wenn man bedenkt, wie umfangreich ein Fall sein kann und in welchen Gebieten sich der Anwalt auskennen muss. Nicht zu vergessen, dass er für falsche Empfehlungen haftet. So wie es ein Arzt auch tut.

In Bezug auf Sammelklagen sollte man auch Folgendes bedenken:
Wenn du den Anwalt nicht selber bezahlen kannst (besser gesagt die Kanzlei, Streitwert mindestens 5 Million Dollar), musst du einen finden, der deine Klage für so aussichtsreich hält, dass er bereit ist auf eigenes finanzielles Risiko die Klage einzureichen.
Das ist selten der Fall.

Außerdem einigt man sich bei Sammelklagen gerne auf einen Vergleich. Was den "Schadensersatz" noch mal deutlich mindert.

Ob dieses Spiel besser ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber "Deutschland horrende Preise ./. USA Anwalt umsonst" ist nicht.

Thomas am :

Die Kanzlei bekommt das Geld, weil sie ohne Vorauszahlungen \374blicherweise, in das Risiko ging. Beklagen kann sich dar\374ber aus Deutschland keiner, da dies in USA zu Entsch\344digungen f\374hrte. Mir sind keine in Deutschland bekannt.

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