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Mai 11: Hintertür in Messenger-Diensten: EU will einführen, wovon sich Apple schon wieder verabschiedet hat

Mit einer Offensive in Sachen Kindersicherheit hatte Apple im vergangenen Sommer eine Menge Unmut auf sich gezogen. Vor allem der geplante Scan von Nutzer-Mediatheken auf mutmaßlich kinderpornografische Inhalte sorgte dabei nicht nur bei den Nutzern, sondern auch bei Datenschützern für große Entrüstung. Während Apple die Pläne zu diesen sogenannten "CSAM-Scans" inzwischen von seinen Webseiten entfernt hat und unklar ist, ob sie überhaupt noch verfolgt werden, wurde mit "Communication Safety" eine weitere, durchaus willkommene, Funktion mit iOS 15.2 bereits eingeführt. Nun allerdings sieht es so aus, als wäre Apple beinahe gezwungen, das CSAM-Scan wiederzubeleben. Grund ist die neue "Festlegung von Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" der EU, die nun, begleitet durch eine Pressemitteilung, in einer ersten Fassung veröffentlicht wurde.

Zusammengefasst möchte die EU die Anbieter von sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten wie WhatsApp oder eben auch iMessage dazu verpflichten, die Chats auf kinderpornografische Inhalte und sexualisierte Gewalt an Kindern zu überprüfen. Der Ansatz der EU greift allerdings noch deutlich weiter und will bereits die Kontaktaufnahme mit Kindern durch Erwachsene erkennen lassen, die eine (mutmaßliche) Missbrauchsabsicht verfolgen. Auf diese Weise würden nicht nur über die Medien verschickte Fotos und Videos gescannt werden müssen, sondern auch der komplette Test in den Chats.

Während die hinter der geplanten Vorschrift stehende Absicht ohne Zweifel begrüßenswert ist, bleibt die Kritik an einem solchen Vorgehen, der sich auch schon Apple bei der Ankündigung seiner CSAM-Scans ausgesetzt sah. So dürften die Scans von verschickten Medien und Chats eine Hintertür in den inzwischen flächendeckend Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten darstellen, die Tür und Tor für einen Missbrauch selbiger öffnen würde.

Schon länger wünschen sich vor allem Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die verschlüsselten Chats. Ob man den EU-Vorstoß nun hiermit in Verbindung bringen möchte, muss jeder selbst entscheiden.

Geschrieben von Florian Schimanke am Mittwoch, 11. Mai 2022 um 19:04 in Technik
Kommentare: (11) Trackbacks: (0)
Tags für diesen Artikel: apple, eu, imessage, kindersicherung, whatsapp
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Kommentare
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#1 - SOE 11.05.2022 19:53 - (Antwort)

Dabei soll die Verschlüsselung natürlich nicht angegriffen werden. Denn diese ist essentiell, wie die Kommission selber betont hat.
...
Verschlüsselung ist ein Thema, welches mit der notwendigen Kompromissbereitschaft bei der Vereinbarung von Regeln einfach nicht kompatibel ist. "Ein bisschen Verschlüsselung" geht nicht.

Politisch schwierig einzuschätzen.
Auf der einen Seite besteht die Kommission nur aus Vertretern der Regierungen und hat nur den Vorschlag eingereicht.
Die deutsche Koalition lehnt solche Maßnahmen laut Vertrag ab.
Andererseits ist "Aber die Kinder!" immer ein sehr starkes Argument. Fast so mitreissend wie "Leistung muss sich lohnen" oder "Zum Schutz der Urheber".


Übrigens toll, dass du direkt auf die Pressemitteilung verlinkst.

#1.1 - Anonym 11.05.2022 22:46 - (Antwort)

Jeden Kram kommentieren. Geh mal raus ins Leben.

#1.2 - Peter 11.05.2022 23:13 - (Antwort)

Mein Gott schreibt SOE wieder ein Quatsch. Die Regierungen der Mitgliedstaaten stellen die Vertreter im Rat der Europäischen Union, die EU-Kommission ist quasi die EU-Regierung. Daher werden EU-Verordnungen als unmittelbar geltendes Recht auch in beider Namen veröffentlicht.

Statt jeden Bericht hier pseudointelligent zu kommentieren, wäre für SOE ein bisschen Weiterbildung besser. Die Zeit scheint vorhanden zu sein, immerhin wird fast jeder Beitrag kommentiert.

#1.2.1 - SOE 12.05.2022 07:35 - (Antwort)

Ich fange mal hinten an:

"Daher werden EU-Verordnungen als unmittelbar geltendes Recht auch in beider Namen veröffentlicht."

Habe ich nicht bestritten. Aber "veröffentlicht" heisst nicht erlassen. Die Kommission kann Verordnungen vorschlagen, das Gesetzgebungsverfahren unterliegt aber dem Rat in Kombination mit dem Parlament.

"die EU-Kommission ist quasi die EU-Regierung"

Das stimmt, stellt nämlich die Executive.

"Die Regierungen der Mitgliedstaaten stellen die Vertreter im Rat der Europäischen Union"

Die Aussage ist inhaltslos, da du nicht ausführst was mit "Vertreter" gemeint ist.

Die Kommission besteht aus Vertretern der Mitgliedsländer, also 27 Kommissaren. Diese werden von den Regierungen nominiert und vom Parlament gewählt.

Während in der Kommission und im Parlament die Zusammensetzung über mehrere Jahre fest ist, setzt sich der Rat immer passend zum Thema neu aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen. Zum Thema Recht bspw aus den Justizministern der Länder.

Hier, falls du die EU als Quelle für seriös genug hältst:
https://ec.europa. eu/info/about-european-commission/organisational-structure/how-commission-organised/political-leadership_de

https://european-union.europa. eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/council-european-union_de

https://www.europarl.europa. eu/germany/de/europ%C3%A4isches-parlament/gesetzgebungsverfahren

Also was sollen diese Lügen, Beleidigungen und Unterstellungen?
Äußere dich doch besser zum Thema.

#1.2.1.1 - itsme 12.05.2022 10:19 - (Antwort)

Du suggerierst im überwiegenden Teil Deiner Kommentare, dass andere Teilnehmer dieser Community weder über Fach- noch Sachkenntnis zu den einzelnen Themen verfügen und es hat den Anschein, als wolltest Du notorisch mit Deinen Ausführungen die Berichte des Autors vervollständigen, korrigieren oder auf andere Art in der Welt mit vermeintlicher, möglicherweise gar vorhandenen, Kompetenz hausieren. Das allein ist eine Beleidigung seines Gegenübers in einem Dialog. Wer im Glashaus sitzt.

Dabei untermauerst Du bloß das bereits Geschriebene, tust Deine Meinung kund, lässt aber keine andere Sichtweisen gelten - sowas bezeichne ich als narzisstische Haltung seinem Umfeld gegenüber.

Es ist nunmal so, dass ich in den Kommentaren keine Bestätigung eines bereits recherchierten Sachverhalts lesen muss, ich traue dem Verfasser zu, dass seine Berichte fundiert sind.

Wer Artikel permanent in einer Weise kommentiert,
als seien sie zwar inhaltlich korrekt, jedoch zwanghaft aufzuzeigen versucht, dass diese nicht zu einhundert Prozent SEINER Sichtweise entsprechen, dessen Sinn für Gemeinschaft darf dann wohl hinterfragt werden.
Schlussendlich nehmen die Kommentare Deiner Kommentare zu, dass fällt nicht nur mir auf.

#1.2.1.1.1 - SOE 12.05.2022 16:43 - (Antwort)

Wenn Falschaussagen getätigt werden, dann korrigiere ich diese. Denn es gibt schon genug davon. Und wozu Falschaussagen führen können, haben wohl alle die letzten zwei Jahre gemerkt.
Oder sind die Stürmung auf Kapitol und Bundestag sowie die unnötig Millionen Toten schon vergessen?
Wenn ihr das als störend oder falsch empfindet, dann gehen unsere Sichtweisen eines sicheren Umgangs miteinander etwas auseinander.

Ich weiss nicht, an welcher Stelle ich suggeriert haben soll, dass das Gegenüber keine Sach- oder Fachkompetenz besitzt. Kommst du dem Schluss, weil ich meine Aussagen mit Argumenten unterfüttere und bei Unterstellung einer Falschaussage Quellen nenne?
In meinem Umfeld ist das Grundvoraussetzung für den Diskurs.

Auf die Meinungen anderer gehe ich selten ein. Jeder hat eine Meinung und ich weiss, dass in einem Apple-Fanblog meine Meinung automatisch Abneigung erzeugt. Keine gute Grundlage für einen sachlichen Austausch, bei dem die gegenteilige Meinung akzeptiert werden könnte.

Außerdem bringe ich andere Blickwinkel in meine Kommentare ein. Den Ursprungskommentar gelesen? Weder untermauert er das Geschriebene, noch suggeriert er Flo fehlende Sachkompetenz.
Er spricht Punkte an, die im Artikel nicht stehen.

Du musst dich aber entscheiden, was du mir vorwirfst.
"untermauerst Du bloß das bereits Geschriebene" ODER "tust Deine Meinung kund" ODER DOCH WIEDER "Bestätigung eines (...) Sachverhalts"
Untermauere ich bloss das Geschriebene? Ja, dann sind meine Kommentare überflüssig. Teile ich meine eigene Meinung mit? Dann kann es nicht die Bestätigung des Sachverhalts sein.

Nebenbei, ich habe nicht das Thema EU angefangen. Und ich habe nicht Inkompetenz und Falschaussagen unterstellt. Oder mit Beleidigungen um mich geworfen.
Kurze Frage, ist dieses Verhalten gerechtfertigt?

Wenn meine Kommentare narzisstisch sind, wie bezeichnest du jemanden, der direkt persönlich wird und mit - in 2 Sekunden nachweisbaren - Falschaussagen - versucht das Gegenüber zu diskreditieren?

Jemand anders sagte, ich wäre der Dreck auf den sonst blitzweißen Zähnen. Wenn das die Haltung der Apple-Fans ist (Alles super, alles toll), wundert es mich nicht, dass meine Argumentationsweise pathologisiert wird, ohne darauf inhaltlich einzugehen.

#1.2.1.1.1.1 - Anonym 12.05.2022 18:22 - (Antwort)

So scheint es zu sein,wenn man tief in die digitale Welt eintaucht und nicht mehr Kontakt zur realen hat.Gibt halt viele verschiedene Suchtformen  😊 😊 😊 😊 😊

#1.2.1.1.2 - Torro sagt:
12.05.2022 20:04 - (Antwort)

@itsme Best Kommentar ever!  😊 😊 😊 😊

#2 - Driffnix 12.05.2022 20:01 - (Antwort)

Ihr habt echt keine wirklichen Probleme. Und ich hab mir den schmarrn grad durchgelesen. Hätte in der Zeit auch aufs Klo gehen können. Wäre besser gewesen.

#2.1 - Insloch 12.05.2022 21:11 - (Antwort)

Also ich lese hier immer aufm Klo mit.

#3 - Marcus 15.05.2022 20:01 - (Antwort)

Ich diskutiere hier selten mit, weil ich tatsächlich mit sehr vielen anderen Dingen beschäftigt bin und mir schlicht die Zeit fehlt.
Aber ich lese mit und ich kann mich nur wiederholen: Die Beiträge von SOE empfinde ich als durchweg lesenswert und kompetent, nachvollziehbar, sachlich und in sich logisch.
Die Anfeindungen einiger Teilnehmer hier hingegen nerven mich und erinnern ein bisschen an längst vergangene Schulzeiten, als derjenige Schüler, der es einfach besser wusste, von seinen Mitschülern aufgrund von Unverständnis, Einfältigkeit und Ignoranz gedisst wurde.

Vielleicht ist es aber auch nur der simple Dunning-Kruger-Effekt, der hier zum Tragen kommt.


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