Dez 2: Apple mit wichtigem juristischen Sieg im Monopolstreit um den AppStore
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Erneut konnte Apple einen wichtigen juristischen Sieg erringen, der durchaus auch wegweisend für weitere Verhandlungen sein könnte. In einem 34-seitigen Urteil wurde Apple von dem Vorwurf freigesprochen, mit dem AppStore ein Monopol geschaffen zu haben, welches den freien Wettbewerb der Entwickler unterbindet. Geklagt hatten verschiedene Entwickler, die von Apple Strafzahlungen in Höhe von bis zu 200 Milliarden US-Dollar forderten. Der zuständige Richter Edward Chen erklärte nicht nur, dass die Kläger ihr Anliegen äußerst amateurhaft eingebracht haben, sondern auch, dass nicht klar wurde, in welchem Markt Apple ein Monopol hätte aufgebaut haben sollen. So haben die Entwickler gleich verschiedene Märkte aufgezählt, darunter den "Smartphone Markt", den "iOS App-Markt" und den "nationalen Smartphone-App-Vertriebsmarkt". Alles was die Kläger eingebracht haben, sei dem Richter zufolge mehr als unklar gewesen, wie Courthouse News berichtet.
Apple hatte sich in der Vergangenheit immer wieder genau auf dieses Thema berufen. So beteuert man, dass man weder auf dem Smartphone- noch auf dem App-Markt über ein Monopol verfüge. Da das iPhone in der Regel nur einen vergleichsweise geringen Anteil am Markt in verschiedenen Ländern besitzt, kann hier wohl in der Tat nicht von einem Monopol gesprochen werden.
Auf dem iOS App-Markt sieht dies natürlich anders aus, da der AppStore der einzige Weg ist, seine Apps auf das iPhone oder iPad zu bringen. Spannenderweise argumentierte Richter Chen hierzu, dass Apple in diesem Bereich zwar unbestreitbar ein Monopol besitze, hiermit allerdings nicht zwangsweise ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorliege. Chen vergleicht den AppStore dabei mit einer Zeitung. Wenn der Verleger eine Werbeanzeige annehme und eine andere ablehne, wäre dies schließlich auch kein Wettbewerbsverstoß. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Verleger ausschließlich Werbeanzeigen ablehnen würde, die eine andere Zeitung bewerben.
Vor allem Letzteres ist für Apple absolut wertvoll, da man sich auf dieses Argument künftig bei sämtlichen juristischen Auseinandersetzungen in diese Richtung anbringen kann. Die Kläger haben übrigens bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt. Ausgang offen...
#1 - Jordan Belfort sagt:
02.12.2021 17:27 - (Antwort)
Kurzum: jeder Hersteller hat für sein Produkt in der Regel ein Monopol. Frechheit.
#2 - Marc S. sagt:
02.12.2021 17:31 - (Antwort)
Ich sag 😊 immer wieder: ich gehe mit den Klägern mit wenn ich einen Daimler bestellen kann der ab Werk das Skoda Entertainmentsystem drin hat. Geht nicht? Wieso wohl 😊 also ist es gut, dass der Richter so urteilt 😊 😊
#3 - Thom sagt:
02.12.2021 17:50 - (Antwort)
Es scheint ja durchaus noch vernünftige Urteile und Entscheide zu geben. Danke Mister Chen 😊 😊 😊 😊
Apple hat ein Ökosystem geschaffen, ohne welches es diese Kasper gar nicht geben würde - profitieren hier und mitten da - typisch für die heutige Zeit 😊 😊
#4 - SOE 02.12.2021 17:55 - (Antwort)
Also eine Klage, die laut Richter amateurhaft vorgebracht wurde, ist "wegweisend".
Keine weiteren Fragen.
Der Vergleich des Richters ist übrigens nicht zu Ende gedacht.
Wenn die Leser nur eine Zeitung lesen können, wäre die Ablehnung von Anzeigen sehr wohl ein Verstoß.
Lustigerweise hatten wir den Fall in Deutschland schon, weil bestimmte Verlage nämlich regional begrenzt Monopolisten sind.
#4.1 - udo sagt:
02.12.2021 18:49 - (Antwort)
Wegweisend weil in den USA in zukünftigen Klagen sich jeder Kläger und jeder Angeklagte auf das Urteil und seine Begründung berufen kann und jeder Richter gerne sich einem solchen Urteil anschließt.
Apple hat schon deshalb kein Monopol da es noch andere Handyhersteller gibt mit eigenen Stores.
#6 - Porn Service in Whitby sagt:
24.04.2022 05:51 - (Antwort)
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